Rechtsgebiet

IT-Verträge für Software, Cloud und IT-Dienstleistungen

Wer Software entwickeln lässt, Cloud-Dienste bucht oder Hardware least, schließt einen IT-Vertrag, und wer solche Leistungen anbietet, braucht Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für sein Angebot. Ob Sie einen Entwurf vor der Unterschrift prüfen lassen, Änderungen verhandeln oder Ansprüche aus einem laufenden Vertrag geltend machen wollen, entscheidet darüber, welches Thema unten für Sie passt.

Themen in diesem Rechtsgebiet

Was ich bei IT-Verträgen übernehme

Ich prüfe Verträge, Leistungsbeschreibungen und AGB vor der Unterschrift, verhandele Änderungen mit der Gegenseite und entwerfe Verträge und AGB für Anbieter. Entsteht Streit über Leistung, Abnahme oder Vergütung, vertrete ich Sie außergerichtlich und vor Gericht.

Für den Einstieg helfen der Vertrag mit allen Anlagen, also Leistungsbeschreibung, Service Level Agreement, AGB und Preisliste, sowie die bisherige Korrespondenz. Bei Mängeln, Projektabbruch oder Insolvenz des Anbieters führt das Rechtsgebiet Gewährleistung und Streit weiter, Fragen zu Quellcode und Nutzungsrechten behandelt das Rechtsgebiet Software, Daten, Marken.

IT-Vertrag prüfen oder verhandeln lassen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen per E-Mail oder rufen Sie an.