Häufige Fragen
Arbeiten Sie bundesweit?
Ja, ich berate und vertrete Mandanten aus ganz Deutschland. Besprechungen finden per Telefon oder im Videotermin statt, persönliche Termine nach Absprache.
Vertreten Sie auch Verbraucher?
Ja, im gleichen Umfang wie Unternehmen, außergerichtlich und vor Gericht. Dazu gehören etwa Streit um einen Online-Kauf, Abos, Abmahnungen und mangelhafte digitale Produkte. Für Verbraucherverträge über digitale Produkte wie Software, Apps oder Streamingdienste enthält das BGB eigene Regeln, unter anderem zu Produktmängeln und zur Pflicht des Unternehmers, Aktualisierungen bereitzustellen (§§ 327 ff. BGB).
Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was sollte ich jetzt tun?
Notieren Sie die Frist und lassen Sie sie nicht verstreichen. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, denn sie bindet Sie in der Regel auf Dauer und ist meist mit einer Vertragsstrafe verbunden. Bei Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht soll der Abmahnende Ihnen vor einem Gerichtsverfahren Gelegenheit geben, den Streit durch eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungsverpflichtung beizulegen (§ 13 Abs. 1 UWG). Eine solche Abmahnung muss unter anderem klar und verständlich angeben, wer abmahnt und welche Rechtsverletzung beanstandet wird (§ 13 Abs. 2 UWG). Ich prüfe, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die verlangte Erklärung zu weit geht.
Was sollte ich zu einem ersten Gespräch mitbringen?
Hilfreich sind der Vertrag mit seinen Anlagen, etwa Leistungsbeschreibung, Service Level Agreement und AGB, die wichtigste Korrespondenz und eine kurze Zeitleiste der Ereignisse. Bei einer Abmahnung genügen zunächst das Schreiben selbst und das Datum, an dem es eingegangen ist.