Was ich bei internationalen IT-Verträgen übernehme
Bei IT-Verträgen mit Auslandsbezug, die deutschem Recht unterliegen oder an denen eine Partei aus Deutschland beteiligt ist, prüfe und gestalte ich auch englischsprachige Verträge, verhandele Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln und berate und vertrete Sie bei Streit. Vor ausländischen Gerichten vertrete ich Sie nicht.
Nach einem Cyberangriff
Die zivil- und aufsichtsrechtlichen Fragen nach einem Cyberangriff behandeln das Rechtsgebiet Sicherheit und Regulierung und die Seite zur Datenpanne. Strafanzeige und Strafverteidigung gehören nicht zu meinem Angebot.