Rechtsgebiet

Internationales IT-Recht: Verträge mit Auslandsbezug

Bei IT-Verträgen mit Vertragspartnern im Ausland stellen sich zusätzlich die Fragen, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist. Dazu biete ich Beratung und Vertretung an, mit den Grenzen, die im Abschnitt zu den internationalen IT-Verträgen stehen. Zum Kartellrecht und zum IT-Strafrecht gibt es Informationsseiten, zu denen ich kein Mandat übernehme.

Themen in diesem Rechtsgebiet

Was ich bei internationalen IT-Verträgen übernehme

Bei IT-Verträgen mit Auslandsbezug, die deutschem Recht unterliegen oder an denen eine Partei aus Deutschland beteiligt ist, prüfe und gestalte ich auch englischsprachige Verträge, verhandele Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln und berate und vertrete Sie bei Streit. Vor ausländischen Gerichten vertrete ich Sie nicht.

Nach einem Cyberangriff

Die zivil- und aufsichtsrechtlichen Fragen nach einem Cyberangriff behandeln das Rechtsgebiet Sicherheit und Regulierung und die Seite zur Datenpanne. Strafanzeige und Strafverteidigung gehören nicht zu meinem Angebot.

IT-Vertrag mit Auslandsbezug besprechen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen per E-Mail oder rufen Sie an.