Verbraucher

Fake-Shop: Was Sie nach einem Betrug tun können

Sie haben in einem Online-Shop bezahlt, die Ware kommt nicht, und der Shop antwortet nicht mehr oder ist aus dem Netz verschwunden. Welche Wege Ihnen offenstehen, hängt davon ab, wie Sie bezahlt haben, und manche davon sind an kurze Fristen gebunden.

Zuerst die Zahlung prüfen

Eine Überweisung erstattet Ihnen die Bank nicht nach den Regeln für nicht autorisierte Zahlungen (§ 675u BGB), weil Sie die Überweisung selbst autorisiert, ihr also zugestimmt haben (§ 675j Abs. 1 Satz 1 BGB); daran ändert eine Täuschung durch den Shop nichts. Fragen Sie trotzdem sofort bei Ihrer Bank nach, ob sie die Überweisung zurückrufen kann.

Bei einer SEPA-Basislastschrift können Sie von Ihrer Bank innerhalb von acht Wochen ab der Belastung ohne Angabe von Gründen die Erstattung verlangen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Hat der Shop Ihre Kartendaten für weitere Abbuchungen genutzt, denen Sie nicht zugestimmt haben, muss die Bank diese grundsätzlich unverzüglich erstatten (§ 675u Satz 2 BGB). Für die Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung und für den Käuferschutz von Zahlungsdiensten wie PayPal gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters; melden Sie den Fall dort ohne Verzögerung.

Beweise sichern und Anzeige erstatten

Sichern Sie Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Schriftwechsel und Bildschirmfotos des Shops einschließlich Impressum, solange die Seite noch erreichbar ist. Wer Ware gegen Vorkasse anbietet, ohne liefern zu wollen, kann sich wegen Betrugs strafbar machen (§ 263 Abs. 1 StGB). Eine Strafanzeige können Sie bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erstatten; auf Antrag erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Eingang (§ 158 Abs. 1 StPO). Allgemeine Informationen zum Strafrecht stehen auf der Seite IT-Strafrecht und Cyberangriff.

Ansprüche gegen den Betreiber

Liefert der Shop nicht, können Sie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen (§ 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1 BGB). Verweigert der Betreiber die Leistung ernsthaft und endgültig, brauchen Sie keine Frist zu setzen (§ 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ist der Betreiber Unternehmer, können Sie den Kauf auch innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 312g Abs. 1 BGB); bei einem Kauf beginnt die Frist erst, wenn Sie die Ware erhalten haben (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Mehr dazu auf der Seite zum Widerruf beim Online-Kauf.

Ein solcher Anspruch hilft aber nur, wenn sich der Betreiber ermitteln lässt und er Vermögen hat, auf das zugegriffen werden kann. Sind Name und Anschrift im Impressum falsch, fehlt zunächst jemand, gegen den sich eine Klage richten ließe; sitzt der Betreiber im Ausland, kommt es zusätzlich darauf an, ob ein Urteil dort vollstreckt werden kann. Ob sich ein zivilrechtliches Vorgehen lohnt, lässt sich deshalb erst beurteilen, wenn feststeht, wer hinter dem Shop steht.

Wobei ich unterstütze

  • Gegenüber Bank, Kartenanbieter oder Zahlungsdienst mache ich Erstattungsansprüche geltend, soweit sie bestehen.
  • Lässt sich der Betreiber ermitteln, verlange ich Ihr Geld von ihm zurück und vertrete Sie vor Gericht.
  • Die Strafanzeige erstatten Sie selbst; eine Vertretung im Strafverfahren übernehme ich nicht.

Anliegen schildern

Häufige Fragen

Bekomme ich eine Überweisung an einen Fake-Shop von meiner Bank zurück?

Einen gesetzlichen Erstattungsanspruch wie bei nicht autorisierten Zahlungen haben Sie nicht, weil Sie die Überweisung selbst veranlasst haben. Ob ein Rückruf noch möglich ist, kann nur Ihre Bank beurteilen; fragen Sie deshalb sofort nach.

Kann ich bei einem Fake-Shop den Kauf widerrufen?

Ja, wenn der Betreiber Unternehmer ist und Sie den Vertrag als Verbraucher im Fernabsatz geschlossen haben. Der Widerruf gibt Ihnen einen Anspruch auf Rückzahlung, der sich aber nur durchsetzen lässt, wenn der Betreiber zu ermitteln ist.

Stand: 18.10.2026

Bezahlt und nichts geliefert

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