Online-Business

Recht für Apps und Social Media: Werbung, Nutzerdaten, Konten

Sie werben in sozialen Netzwerken für eigene oder fremde Produkte, führen ein Unternehmensprofil oder bringen eine App auf den Markt. Für Werbung, Zugriffe auf Nutzergeräte und den Streit mit der Plattform gelten jeweils eigene Regeln.

Werbung erkennbar machen

Ein Beitrag, der seinen kommerziellen Zweck nicht kenntlich macht, ist unlauter, wenn sich dieser Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten (§ 5a Abs. 4 Satz 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Bei einem Beitrag zugunsten eines fremden Unternehmens fehlt der kommerzielle Zweck, wenn Sie dafür weder ein Entgelt noch eine ähnliche Gegenleistung erhalten oder sich versprechen lassen. Eine Gegenleistung wird vermutet, bis Sie glaubhaft machen, keine erhalten zu haben (§ 5a Abs. 4 Satz 2 und 3 UWG).

Daneben verlangt der Medienstaatsvertrag (MStV), dass Werbung in Telemedien als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt eindeutig getrennt ist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 MStV).

Apps: Zugriff auf das Gerät und Updates

Speichert Ihre App Informationen auf dem Gerät des Nutzers oder greift sie auf dort gespeicherte Informationen zu, braucht sie dafür seine Einwilligung auf der Grundlage klarer und umfassender Informationen (§ 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, TDDDG). Ohne Einwilligung ist das nur zulässig, wenn es allein der Übertragung einer Nachricht dient oder unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 TDDDG). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt daneben das Datenschutzrecht.

Verkaufen Sie eine App an Verbraucher gegen einen Preis, gelten die Vorschriften über digitale Produkte (§ 327 Abs. 1 BGB). Sie müssen dann sicherstellen, dass dem Verbraucher Aktualisierungen bereitgestellt werden, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, auch Sicherheitsaktualisierungen, und dass er darüber informiert wird (§ 327f Abs. 1 BGB). Für Vertragsschlüsse in der App gelten zusätzlich die Pflichten aus dem Online-Shop-Recht.

Konto gesperrt oder Beitrag entfernt

Anbieter von Vermittlungsdiensten müssen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeben, welche Beschränkungen sie für Nutzerinhalte vorsehen und wie sie Inhalte moderieren. Diese Beschränkungen setzen sie sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig durch (Art. 14 Abs. 1 und 4 Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act, DSA). Sperrt ein Hostingdienst Ihr Konto oder entfernt er Ihren Beitrag, weil er ihn für rechtswidrig oder unvereinbar mit seinen Nutzungsbedingungen hält, muss er Ihnen eine klare und spezifische Begründung vorlegen, sofern er Ihre elektronischen Kontaktangaben kennt (Art. 17 Abs. 1 und 2 DSA).

Anbieter von Online-Plattformen müssen ein internes Beschwerdemanagementsystem einrichten, über das Sie die Entscheidung mindestens sechs Monate lang angreifen können (Art. 20 Abs. 1 DSA); Kleinst- und Kleinunternehmen sind davon grundsätzlich ausgenommen (Art. 19 DSA). Wie Sie gegen eine Sperre vorgehen, beschreibt die Seite Gesperrtes Plattformkonto.

Wobei ich unterstütze

  • Kooperationsverträge mit Influencern entwerfe und prüfe ich, einschließlich der Werbekennzeichnung.
  • Für Apps erstelle ich Nutzungsbedingungen und prüfe Einwilligungen und Käufe in der App.
  • Gegen Kontosperren und entfernte Beiträge gehe ich gegenüber der Plattform vor.
  • Abmahnungen wegen fehlender Werbekennzeichnung prüfe ich und vertrete Sie, wenn nötig, vor Gericht.

Anliegen schildern

Häufige Fragen

Muss ich einen Beitrag als Werbung kennzeichnen, wenn ich kein Geld bekommen habe?

Bei einem Beitrag zugunsten eines fremden Unternehmens liegt kein kommerzieller Zweck vor, wenn Sie weder ein Entgelt noch eine ähnliche Gegenleistung erhalten oder sich versprechen lassen. Das Gesetz vermutet aber eine Gegenleistung; Sie müssen glaubhaft machen, keine erhalten zu haben. Für Beiträge über Ihr eigenes Unternehmen gilt diese Ausnahme nicht.

Muss mir die Plattform sagen, warum sie mein Konto gesperrt hat?

Ja, wenn sie ein Hostingdienst im Sinne des Digital Services Act ist, das Konto wegen rechtswidriger Inhalte oder eines Verstoßes gegen ihre Nutzungsbedingungen gesperrt hat und Ihre elektronischen Kontaktangaben kennt. Sie muss Ihnen dann spätestens mit der Sperre eine klare und spezifische Begründung vorlegen, außer bei irreführenden, umfangreichen kommerziellen Inhalten. Gegen die Entscheidung einer Online-Plattform können Sie zusätzlich deren internes Beschwerdemanagementsystem nutzen; Kleinst- und Kleinunternehmen sind davon grundsätzlich ausgenommen.

Stand: 18.10.2026

Ärger mit Plattform, App oder Werbekennzeichnung

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