Verbraucher

Abofalle, Abo-Kündigung und digitale Produkte

Sie sollen für ein Abo zahlen, das Sie nie bewusst abgeschlossen haben, ein Streamingdienst lässt sich nicht kündigen, oder eine gekaufte App funktioniert nach einem Update nicht mehr. Dafür gelten besondere Regeln zum Schutz von Verbrauchern.

Abofalle: kein Vertrag ohne eindeutigen Bestellbutton

Verpflichtet ein Vertrag im Internet Sie zu einer Zahlung, muss der Anbieter die Bestellung so gestalten, dass Sie ausdrücklich bestätigen, sich zur Zahlung zu verpflichten. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar nur mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein (§ 312j Abs. 3 BGB). Hält sich der Anbieter nicht daran, kommt der Vertrag nicht zustande (§ 312j Abs. 4 BGB). Ist der Vertrag wirksam geschlossen, können Sie ihn innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen (§ 312g Abs. 1, § 355 Abs. 2 BGB).

Laufzeit und Kündigung von Abos

Bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer unwirksam. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und Sie ihn dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen können (§ 309 Nr. 9 BGB). In dieser Fassung gilt die Vorschrift für Verträge, die seit dem 01.03.2022 entstanden sind (Art. 229 § 60 Satz 2 EGBGB).

Können Sie ein Abo auf einer Website abschließen, muss der Anbieter dort auch eine Kündigungsschaltfläche bereithalten, beschriftet mit „Verträge hier kündigen“ oder entsprechend eindeutig. Sie führt zu einer Bestätigungsseite mit einer Schaltfläche „jetzt kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Beschriftung (§ 312k Abs. 1 und 2 BGB).

Wenn ein digitales Produkt nicht funktioniert

Digitale Produkte sind digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, etwa Apps, E-Books, Streaming oder Cloudspeicher, die Sie gegen einen Preis erhalten (§ 327 Abs. 1 und 2 BGB). Die Regeln gelten auch, wenn Sie mit personenbezogenen Daten bezahlen, es sei denn, der Anbieter verarbeitet diese nur, um seine Leistung oder rechtliche Anforderungen zu erfüllen (§ 327 Abs. 3 BGB).

Stellt der Anbieter das Produkt trotz Ihrer Aufforderung nicht unverzüglich bereit, können Sie den Vertrag beenden (§ 327c Abs. 1 Satz 1 BGB). Das Produkt muss so beschaffen sein, wie es vereinbart und bei Produkten derselben Art üblich ist (§ 327e Abs. 1 bis 3 BGB). Der Anbieter muss dafür sorgen, dass Sie die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen erhalten und darüber informiert werden (§ 327f Abs. 1 BGB). Ist das Produkt mangelhaft, können Sie Nacherfüllung verlangen und unter weiteren Voraussetzungen den Vertrag beenden, den Preis mindern oder Schadensersatz verlangen (§ 327i BGB). Beenden können Sie etwa, wenn die Nacherfüllung ausbleibt, bei einem unerheblichen Mangel aber nur, wenn Sie mit personenbezogenen Daten bezahlen (§ 327m Abs. 1 und 2 BGB).

Bei einem Abo darf der Anbieter das Produkt über das zur Vertragsmäßigkeit Nötige hinaus nur ändern, wenn der Vertrag das mit einem triftigen Grund vorsieht, Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen und er Sie klar informiert (§ 327r Abs. 1 BGB). Beeinträchtigt die Änderung Ihren Zugriff oder die Nutzbarkeit mehr als unerheblich, können Sie den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden, es sei denn, das unveränderte Produkt bleibt Ihnen ohne zusätzliche Kosten erhalten (§ 327r Abs. 3 und 4 BGB).

Wobei ich unterstütze

  • Forderungen aus einem Abo, das Sie nicht abgeschlossen haben, weise ich gegenüber Anbieter und Inkassounternehmen zurück.
  • Widerruf, Kündigung oder Vertragsbeendigung erkläre ich für Sie fristgerecht.
  • Bei Mängeln eines digitalen Produkts setze ich Ihre Rechte gegenüber dem Anbieter durch, außergerichtlich und im Prozess.

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Häufige Fragen

Kann ich ein heruntergeladenes E-Book oder Spiel widerrufen?

Grundsätzlich ja, innerhalb von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht erlischt aber mit Beginn der Vertragserfüllung, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt, Ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt und eine Vertragsbestätigung erhalten haben.

Was gilt, wenn die Kündigungsschaltfläche fehlt oder nicht den Vorgaben entspricht?

Dann können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Stand: 18.10.2026

In eine Abofalle geraten?

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