Software, Daten, Marken

Open-Source-Lizenzen: Pflichten und Compliance

Ihre Software enthält Bibliotheken unter der GNU General Public License (GPL), MIT- oder Apache-Lizenz, oder Sie liefern Geräte mit quelloffener Firmware aus. Jede Open-Source-Lizenz knüpft Weitergabe und Bearbeitung an ihre Bedingungen, die je nach Lizenz und Art der Weitergabe verschieden sind.

Open Source ist geschützte Software mit Lizenz

Quelloffene Programme sind Computerprogramme im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) wie andere auch (§ 69a Abs. 1 UrhG). Vervielfältigen, Bearbeiten und Verbreiten bedürfen deshalb der Zustimmung des Rechtsinhabers (§ 69c UrhG), und diese Zustimmung erteilt er über die Lizenz. Die GPL in Version 3 (GPLv3) erlaubt ausdrücklich, für jede weitergegebene Kopie einen Preis oder keinen Preis zu verlangen (GPLv3 Ziffer 4).

Hinweispflichten und Copyleft

Die MIT-Lizenz verlangt, dass Urheberrechtsvermerk und Lizenztext in allen Kopien und wesentlichen Teilen enthalten sind (MIT License). Die Apache-Lizenz 2.0 verlangt unter anderem eine Kopie der Lizenz, Hinweise auf geänderte Dateien und den Erhalt der vorhandenen Vermerke; eigene Änderungen dürfen Sie unter eigenen Bedingungen lizenzieren, wenn Sie die Lizenz im Übrigen einhalten (Apache License 2.0 Ziffer 4).

Die GPL enthält dagegen ein Copyleft, auch in Version 2 (GPLv2). Wer ein auf dem Programm beruhendes Werk weitergibt, muss es als Ganzes unter der GPL lizenzieren (GPLv3 Ziffer 5 Buchst. c; GPLv2 Ziffer 2 Buchst. b). Eigenständige Programme, die mit dem GPL-Programm nicht zu einem größeren Programm verbunden sind und nur gemeinsam mit ihm auf einem Datenträger verbreitet werden, erfasst die Lizenz nicht, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind (GPLv3 Ziffer 5 letzter Absatz).

Geben Sie ein GPL-Programm in ausführbarer Form weiter, müssen Sie den zugehörigen Quellcode mitliefern oder auf einem der Wege bereitstellen, die die Lizenz vorsieht (GPLv3 Ziffer 6; GPLv2 Ziffer 3), nach der GPLv2 etwa mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gilt. Für die interne Nutzung ohne Weitergabe stellt die GPLv3 keine Bedingungen, solange die Lizenz fortbesteht (GPLv3 Ziffer 2 Abs. 2). Die bloße Interaktion mit Nutzern über ein Netzwerk ohne Übertragung einer Kopie ist keine Weitergabe (GPLv3 Ziffer 0). Anders ist es bei der GNU Affero General Public License in Version 3 (AGPLv3). Wer ein solches Programm ändert, muss allen Nutzern, die über ein Netzwerk mit der geänderten Fassung arbeiten, den Quellcode dieser Fassung anbieten (AGPLv3 Ziffer 13).

Folgen eines Lizenzverstoßes

Wer die Bedingungen der GPL nicht einhält, verliert nach ihrem Wortlaut automatisch seine Rechte aus der Lizenz (GPLv3 Ziffer 8 Abs. 1; GPLv2 Ziffer 4). Nach der GPLv3 leben die Rechte vorläufig wieder auf, sobald der Verstoß endet, und endgültig unter anderem dann, wenn der Rechtsinhaber erstmals einen Verstoß meldet und Sie ihn innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Meldung beheben (GPLv3 Ziffer 8 Abs. 2 und 3). Fehlt die Zustimmung, kann der Rechtsinhaber bei Wiederholungsgefahr Unterlassung und bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen (§ 97 Abs. 1 und 2 UrhG).

Vor jeder Auslieferung sollte feststehen, welche Komponenten in welcher Version enthalten sind, unter welcher Lizenz sie stehen und ob Lizenztexte, Hinweise und Quellcode zur ausgelieferten Fassung passen. Siehe auch Lizenzverträge für Software.

Wobei ich unterstütze

  • Anhand Ihrer Komponentenliste prüfe ich, welche Pflichten die Open-Source-Lizenzen auslösen und ob Ihr Vertriebsmodell dazu passt.
  • Für Ihre Kundenverträge formuliere ich Regelungen zu Open-Source-Bestandteilen, Lizenzhinweisen und Haftung.
  • Bei einer Abmahnung wegen eines Lizenzverstoßes prüfe ich die Ansprüche und vertrete Sie, wenn nötig vor Gericht.

Anliegen schildern

Häufige Fragen

Muss ich meinen eigenen Code offenlegen, wenn ich eine GPL-Bibliothek verwende?

Das hängt davon ab, ob Sie das Ergebnis weitergeben und wie eng Ihr Code mit der Bibliothek verbunden ist. Geben Sie ein auf dem GPL-Programm beruhendes Werk weiter, muss es als Ganzes unter der GPL stehen. Für die rein interne Nutzung ohne Weitergabe stellt die GPLv3 keine Bedingungen, solange die Lizenz fortbesteht.

Darf ich Open-Source-Software in einem kommerziellen Produkt verkaufen?

GPL, MIT- und Apache-Lizenz schließen den Verkauf nicht aus, und die GPLv3 erlaubt ausdrücklich, für jede Kopie einen Preis zu verlangen. Sie müssen aber deren Bedingungen erfüllen.

Stand: 18.10.2026

Open-Source-Pflichten vor der Auslieferung prüfen

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