Gewährleistung und Streit

IT-Sachverständiger, Beweisverfahren und IT-Prozess

Sie streiten mit Ihrem Anbieter oder Ihrem Kunden darüber, ob eine Software mangelhaft ist oder woran ein Projekt gescheitert ist. Für solche technischen Fragen sieht die Zivilprozessordnung (ZPO) das Gutachten eines Sachverständigen vor, auf Antrag auch schon vor einem Prozess.

Wer den Mangel beweisen muss

Haben Sie eine Leistung als Erfüllung angenommen, tragen Sie die Beweislast, wenn Sie geltend machen, sie sei nicht die geschuldete oder unvollständig gewesen (§ 363 BGB). Halten Sie Fehler deshalb früh mit Datum, Softwarestand und Systemumgebung fest, und bewahren Sie Protokolle, Fehlerlisten und Schriftverkehr auf. Welche Rechte ein Mangel auslöst, beschreibt die Seite zu den Mängelrechten bei Software und Hardware.

Der Sachverständige im Prozess

Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über Zeugen entsprechend, soweit die folgenden Paragraphen nichts anderes regeln (§ 402 ZPO). Den Sachverständigen wählt das Gericht aus (§ 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Es kann die Parteien vorher zur Person anhören und sie auffordern, geeignete Personen zu benennen; einigen sie sich auf eine Person, muss das Gericht dem folgen (§ 404 Abs. 2, 4 und 5 ZPO). Ein Gutachten, das Sie vorher selbst in Auftrag geben, kann helfen, Mängel und ihre Ursachen im Prozess genau vorzutragen.

Abgelehnt werden kann ein Sachverständiger aus denselben Gründen wie ein Richter, grundsätzlich spätestens binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Ernennungsbeschlusses (§ 406 Abs. 1 und 2 ZPO). Zum schriftlichen Gutachten teilen die Parteien dem Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ihre Einwendungen und Ergänzungsfragen mit; das Gericht kann den Sachverständigen zur Erläuterung laden (§ 411 Abs. 3 und 4 ZPO).

Selbständiges Beweisverfahren vor dem Prozess

Ist noch kein Rechtsstreit anhängig, können Sie die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn Sie ein rechtliches Interesse daran haben, dass etwa der Zustand einer Sache, die Ursache eines Sachmangels oder der Aufwand für seine Beseitigung festgestellt wird. Dieses Interesse ist anzunehmen, wenn die Feststellung einen Rechtsstreit vermeiden kann (§ 485 Abs. 2 ZPO). Droht ein Beweismittel verloren zu gehen oder stimmt der Gegner zu, ist die Begutachtung auch während eines Prozesses möglich (§ 485 Abs. 1 ZPO).

Der Antrag gehört vor das Gericht, das für die Hauptsache zuständig wäre, und muss die Tatsachen bezeichnen, über die Beweis erhoben werden soll (§ 486 Abs. 2 ZPO, § 487 Nr. 2 ZPO). Seine Zustellung hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB). Im späteren Prozess steht das Ergebnis einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich (§ 493 Abs. 1 ZPO).

Schlichtung, Güterichter und Mediation

Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung bedacht sein. Es kann die Parteien an einen nicht entscheidungsbefugten Güterichter verweisen, der auch die Mediation einsetzen kann (§ 278 Abs. 1 und 5 ZPO), oder eine Mediation vorschlagen (§ 278a Abs. 1 ZPO). Schon im selbständigen Beweisverfahren kann es zur Erörterung laden, wenn eine Einigung zu erwarten ist (§ 492 Abs. 3 ZPO). Vereinbaren Sie außergerichtlich ein Begutachtungsverfahren, hemmt bereits dessen Beginn die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB). Ein Schlichtungsantrag hemmt sie, sobald seine Bekanntgabe veranlasst ist, bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle stets, bei einer anderen Stelle nur, wenn das Verfahren im Einvernehmen mit dem Gegner betrieben wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).

Wobei ich unterstütze

  • Ich kläre mit Ihnen, welche Tatsachen streitig sind und wie Sie sie beweisen können.
  • Das selbständige Beweisverfahren beantrage ich und formuliere die Fragen an den Sachverständigen.
  • Gerichtliche Gutachten gehe ich mit Ihnen durch und bringe Einwendungen und Ergänzungsfragen ein.
  • Im Prozess, vor dem Güterichter und in Vergleichsverhandlungen vertrete ich Ihre Interessen.

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Häufige Fragen

Kann ich den Sachverständigen selbst aussuchen?

Im Prozess wählt das Gericht den Sachverständigen aus und kann die Parteien vorher zur Person anhören. Einigen sich beide Parteien auf eine bestimmte Person, muss das Gericht dieser Einigung folgen.

Hemmt ein selbständiges Beweisverfahren die Verjährung?

Die Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens hemmt die Verjährung. Die Hemmung endet sechs Monate nach der Beendigung des Verfahrens.

Stand: 18.10.2026

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