Beratung
Unterstützung bei DSGVO-Fragen, neuen Tools, Dienstleistern, Beschäftigtendaten, Löschfristen, Marketing und internen Prozessen.
Externer Datenschutzbeauftragter
Ich prüfe, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten braucht, und übernehme auf Wunsch die Aufgabe extern. So bekommt Ihr Unternehmen Fachkunde, klare Abläufe und eine feste Ansprechperson für Datenschutzfragen.
Einordnung
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht nur ein Name auf einer Meldung. Er muss erreichbar sein, Fragen einordnen, Risiken erkennen, die Geschäftsleitung informieren und die Datenschutzorganisation im Blick behalten.
Intern fehlt dafür oft Zeit, Routine oder Unabhängigkeit. Eine externe Lösung kann dann entlasten. Sie schafft eine feste Rolle, ohne dass im Unternehmen eine zusätzliche Spezialstelle aufgebaut werden muss.
Aufgaben
Unterstützung bei DSGVO-Fragen, neuen Tools, Dienstleistern, Beschäftigtendaten, Löschfristen, Marketing und internen Prozessen.
Regelmäßiger Blick auf die Datenschutzorganisation: Wo läuft es gut, wo fehlen Unterlagen, wo braucht es eine Entscheidung?
Praxisnahe Hinweise für Geschäftsleitung, Fachbereiche und Beschäftigte, damit Datenschutz nicht nur auf dem Papier steht.
Kontaktstelle für Datenschutzfragen, Betroffenenrechte und, soweit erforderlich, Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.
Ablauf
Am Anfang steht keine große Datenschutzshow. Zuerst klären wir, was Ihr Unternehmen braucht, welche Unterlagen schon bestehen und welche Themen kurzfristig wichtig sind.
Branche, Größe, Stand der Datenschutzarbeit und Anlass der Anfrage werden geklärt.
Wir prüfen, ob eine Benennung erforderlich oder freiwillig sinnvoll ist.
Wichtige Unterlagen, Prozesse, Dienstleister und offene Punkte werden gesichtet.
Danach folgen Jahresplanung, Beratung, Schulung, Berichte und Unterstützung bei konkreten Fragen.
Typische Themen
Viele Fragen sind nicht groß genug für ein eigenes Projekt, aber wichtig genug, um sie nicht liegen zu lassen. Genau hier zahlt sich eine feste Datenschutzfunktion aus.
Prüfung und Einordnung von Auftragsverarbeitung, AVV und Dienstleisterunterlagen.
Unterstützung bei Auskunft, Löschung, Widerspruch und internen Fristen.
Erste Bewertung, Dokumentation und Entscheidungsvorbereitung für mögliche Meldungen nach DSGVO.
Datenschutzprüfung bei neuen Softwarelösungen, Cloud-Diensten und KI-Anwendungen.
Interne oder externe Lösung
Ein interner Datenschutzbeauftragter kann gut funktionieren, wenn genügend Zeit, Fachkunde und Unabhängigkeit vorhanden sind. In vielen Unternehmen ist genau das schwierig: Die fachlich geeigneten Personen sind schon stark eingebunden oder geraten in Interessenkonflikte.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Routine mit und kann unbequeme Punkte klarer ansprechen. Gleichzeitig bleibt die Entscheidungshoheit im Unternehmen. Das ist oft die beste Mischung aus Entlastung und Kontrolle.
Zusammenarbeit
Die Kosten hängen nicht nur von der Zahl der Beschäftigten ab. Entscheidend ist, wie viele personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche Systeme im Einsatz sind, ob sensible Daten betroffen sind und wie viel laufende Beratung gebraucht wird.
Für kleine Unternehmen reicht oft ein schlanker monatlicher Umfang. Bei mehreren Standorten, vielen Dienstleistern, HR-Themen, Datenpannen, KI-Tools oder regelmäßigem Support für Fachbereiche sollte der Umfang größer geplant werden. Wichtig ist ein Modell, das klar beschreibt, was enthalten ist und wann zusätzlicher Aufwand entsteht.
Einmalig
Für Unternehmen, die klären möchten, ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist.
Monatlich
Für Unternehmen, die die DSB-Funktion dauerhaft extern besetzen möchten.
Retainer
Für Unternehmen, die neben der DSB-Rolle auch operative Unterstützung brauchen.
FAQ
Das hängt von Unternehmensgröße, Datenarten, Zahl der Standorte, vorhandenen Unterlagen und Beratungsbedarf ab. Meist ist ein monatlicher Umfang sinnvoll. Für kleine Unternehmen kann dieser schlank starten; bei mehr Datenschutzbedarf wird der Umfang entsprechend erweitert.
Wenn intern keine passende Person verfügbar ist oder wenn Fachkunde, Unabhängigkeit und laufende Entlastung extern abgedeckt werden sollen.
Nein. Die Geschäftsleitung bleibt verantwortlich. Der externe Datenschutzbeauftragte berät, überwacht, berichtet und unterstützt bei der Organisation.
Nicht zwingend. Viele Themen lassen sich remote gut betreuen. Persönliche Termine im Raum Stuttgart, Ludwigsburg und Heilbronn sind nach Absprache möglich.
Ja. Oft beginnt es mit einer Prüfung der Benennungspflicht oder einem Datenschutz-Check. Danach kann die laufende Betreuung passend aufgebaut werden.
Nächster Schritt
Schicken Sie eine kurze Nachricht mit Branche, Unternehmensgröße, Zahl der Beschäftigten und dem aktuellen Anlass. Eine erste Einordnung ist meist schnell möglich.